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Wie wir bereits berichteten, werden sich ab dem 1. Dezember 2023 die Regeln für die Einfuhr und Abrechnung humanitärer Hilfe in der Ukraine ändern. Die entsprechende Entscheidung wurde am 5. September dieses Jahres vom Ministerkabinett getroffen. Nach Angaben des Ministeriums für Sozialpolitik ist eine solche Maßnahme notwendig, um die illegale Einfuhr von Waren und die Profitgier aus humanitärer Hilfe wirksamer zu bekämpfen, doch die Annahme der Resolution löste bei Freiwilligen und Organisationen, die mit humanitärer Hilfe arbeiten, Empörung aus.

So wurde am 16. Oktober 2023 auf der Website des Ministerkabinetts der Ukraine eine Petition bezüglich der „Verschiebung des Inkrafttretens und der Änderungen des Beschlusses des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 953 vom 05.09.2023“ veröffentlicht „. In nur wenigen Tagen erhielt die Petition die erforderlichen 25.000 Stimmen und muss nun von Präsident Wolodymyr Selenskyj geprüft werden.

Worin genau die Unzufriedenheit der Freiwilligen besteht, warum sie gegen die neuen Regeln sind und welche Gegenargumente die Behörden vorbringen, erklärt der folgende Artikel.

Was ist das Problem mit den neuen Regeln für die humanitäre Hilfe?

Das Hauptargument von Freiwilligenorganisationen und Freiwilligen ist, dass die neuen Regeln den Prozess der Einfuhr und Verteilung humanitärer Hilfe verlangsamen werden. Dem angenommenen Beschluss zufolge muss sich ab dem 1. Dezember jeder, der an der Einfuhr oder dem Erhalt von Hilfe von ausländischen Partnern beteiligt ist, mit einer elektronischen Signatur in das Einheitliche Register der Empfänger humanitärer Hilfe eintragen lassen. Danach muss die Ladung einer obligatorischen Deklaration unterzogen werden und vom Erhalt einer „eindeutigen Nummer“ bis zum tatsächlichen Grenzübertritt sollte es nicht mehr als 30 Tage dauern.

Und nachdem der Zoll an der Grenze die deklarierte Fracht mit der tatsächlichen Fracht überprüft hat, haben die Freiwilligen bis zum 15. des nächsten Monats (jedoch nicht mehr als 90 Tage) Zeit, einen elektronischen Bericht darüber zu erstellen, wie viel Gummihilfe an wen überwiesen wurde , wie viel noch in den Lagern ist und welcher Teil dieser Waren nicht kontrolliert und von der Organisation/Stiftung nicht angenommen wurde.

Erstens können Freiwillige keine Antragsschreiben von Militäreinheiten oder dem Militär selbst mehr verwenden, die bestimmte Ausrüstung oder Maschinen benötigen, um humanitäre Hilfe zu importieren, die nun die Grundlage für die Waren bilden, die ohne Zollabfertigung in die Ukraine eingeführt werden.

Zweitens beklagen Freiwillige, dass es oft unmöglich sei, vorherzusagen, wie lange es dauern wird, bis eine bestimmte Ladung die ukrainische Grenze erreicht, und dass die 30-Tage-Frist ihre Möglichkeiten daher stark einschränkt.

Darüber hinaus müssen die Empfänger für eine ordnungsgemäße Warendeklaration die genaue Liste und Menge der Waren kennen, die sie erhalten, was nicht immer möglich ist. Schließlich können ausländische Partner die Güter transferieren und die Hilfe nach eigenem Ermessen vervollständigen, und zweitens können, wenn das Freiwilligenfahrzeug bereits auf dem Weg in die Ukraine ist, weitere Güter hinzugefügt werden, darunter Medikamente, Drohnen oder andere angeforderte Munition das Militär. Dies bedeutet, dass die Deklaration nicht mehr mit der tatsächlichen Warenliste im Fahrzeug übereinstimmt.

Gleichzeitig regelt die neue Resolution nicht die Aktivitäten von Freiwilligen, die mit den gesammelten Mitteln Ausrüstung, Fahrzeuge und Munition kaufen und diese auf eigene Faust in die Ukraine bringen. Daher ist unklar, in welchem ​​rechtlichen Rahmen sie agieren sollen.

 

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Information Spendenbescheinigung

 

Ab welchem Betrag muss eine Spendenquittung ausgestellt werden?

Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht.

Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der
Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.

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